Voraussetzung zum Besuch eines Schulkindergartens bzw. eines SBBZ ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
durch das Staatliche Schulamt.
- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Verfahren zur Aufnahme in einen Schulkindergarten
Die notwendigen Formulare erhalten sie bei Bedarf von der Arbeitsstelle Frühförderung, den zuständigen Schulen oder vom Staatlichen Schulamt Albstadt.