Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in
eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen
Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale
Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch
unterfordert.
Der baden-württembergische Landtag als Gesetzgeber hat am 7. Dezember 2011 eine Schulgesetzänderung beschlossen. Demzufolge
entscheiden Eltern in eigener Verantwortung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll. Damit werden
die Elternrechte gestärkt.
Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an
unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten kontinuierlichen Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und
Leistungsentwicklung, seiner Lern- und Arbeitshaltung, seiner Lernwege, seiner Stärken und Lernpräferenzen und seiner
Potenziale.
Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten
schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des
besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.
Terminplan für das Aufnahmeverfahren 2021
bis 29.01.2021 |
Informations- und Beratungsgespräche der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der
Klassenstufe 4 |
bis 10.02.2021 |
Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschul- |
bis 30.03.2021 | Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft bis Mittwoch, 01. April 2020. |
Die Entscheidung der Eltern, ob sie Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen, muss spätestens 4 Schultage nach
Ausgabe der Grundschulempfehlung erfolgen.
Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen erfolgt am 10.03.2021 und 11.03.2021. Für die Schüler/innen,
die am besonderen Beratungsverfahren teilgenommen haben, bis zum 01.04.2021.